Zahlungsverzug
Mit der Kreditvergabe geht die Bank fast immer ein gewisses Risiko ein, dass der Kreditnehmer seiner vertraglichen Verpflichtung zur Rückzahlung des Kredites nicht nachkommen möchte oder kann. Immer dann, wenn der Kreditnehmer mit seiner Ratenzahlung im Rückstand ist, wird von einem Zahlungsverzug gesprochen. In der Regel wird die Bank den Kunden zunächst darauf hinweisen, falls er mit einer Rate im Verzug ist. Sollte der Kunde nicht reagieren, wird die Bank auf jeden Fall weitere Maßnahmen einleiten. Für den Kunden kann ein solcher Zahlungsverzug mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Zunächst einmal kann die Bank vom Kunden zusätzliche Verzugszinsen verlangen, denn immerhin wird die Leistung später als vereinbart erbracht. Sollte der Kreditnehmer sogar mit mindestens drei Kreditraten im Rückstand sein, so hat die Bank in aller Regel das Recht, das gesamte Darlehen außerordentlich zu kündigen. Diese Kündigung führt dazu, dass der Kunde den gesamten Kreditbetrag sofort zurückzahlen muss. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, darf die Bank etwaige Kreditsicherheiten verwerten, was auch die Zwangsversteigerung einer Immobilie bedeuten kann. Bevor der Kreditnehmer also in einen absehbaren Zahlungsverzug gerät, sollte er auf jeden Fall mit seiner Bank sprechen, um eine Lösung zu finden.