Bearbeitungsgebühren

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014 steht fest: Banken dürfen bei Krediten keine Bearbeitungsgebühren berechnen. Begründung für die Entscheidung ist, dass Banken im Eigeninteresse den Kreditvertrag vergeben, daher lassen sich keine Bearbeitungsgebühren geltend machen, lediglich Zinsen dürfen die Banken berechnen. Jahrelang hatten die Banken in ihren Kreditverträgen entsprechende Klauseln mit Bearbeitungsgebühren, die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun an die Kunden auf Antrag rückerstattet werden müssen. Die Verjährungsfrist für alte Ratenkredite für die Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden, die nun erstattet werden können, lief Ende 2014 ab. Bei neu aufzunehmenden Krediten darf keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden.