Selbstschuldnerische Bürgschaft
Als Sicherheit für Kredite wird vielfach eine Bürgschaft gewählt. Bei ihr verpflichtet sich eine dritte Person, das Darlehen an die Bank zurückzuzahlen, sollte der eigentliche Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden. Damit ein Bürge nicht für alle Verpflichtungen eines Schuldners haften muss, wird in der Praxis die selbstschuldnerische Höchstbetragesbürgschaft gewählt. Sie gibt einen festen Höchstbetrag an, für den der Bürge maximal haftet. Selbstschuldnerisch bedeutet allerdings, dass sich die Bank ohne Umwege an den Bürgen wenden kann, wenn die Rate vom Hauptschuldner nicht mehr bedient wird. Bürgen sollen daher ganz genau prüfen, für wen eine Bürgschaft übernommen wird, da die Risiken vergleichsweise hoch sind.